Image for Keine Gewerbesteuer für Vermieter von Einkaufszentren

Keine Gewerbesteuer für Vermieter von Einkaufszentren

Der 14. Juli 2016 war ein guter Tag für die Vermieter von Einkaufs- und Fachmarktzentren: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Vermietung eines Einkaufszentrums nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Das gilt auch, wenn der Vermieter nicht nur die Flächen, sondern auch centertypische Nebenleistungen wie Parkplätze, Toiletten und Werbemaßnahmen bereitstellt, wie die BFH-Richter in dem gestern veröffentlichten Urteil klarstellen (Az. IV R 34/13).

Immobilien Zeitung, 18. November 2016