GRR Future Retail Properties 1

Der erste GRR-Immobilienfonds für institutionelle Investoren gem. Art. 8 OffenlegungsVO

Investieren Sie jetzt in unseren sicherheitsorientierten und renditestarken Basic-Retail-Fonds mit Nachhaltigkeitszielen (Art. 8 OffenlegungsVO):

  • Zielrendite ca. 4 % p. a. (Plan)
  • Immobilienstrategie: Core/Core+, mit Cashflow-Stabilität
  • Nutzungsart: Nahversorgungsimmobilien (min. 70 % Food-Quote, min. 85 % systemrelevante Mieter)
  • Ziel-Investitionsvolumen: 350 Mio. €

Top-Ankermieter des LEH –
starke Bonitäten für unseren neuen Art. 8
Immobilienfonds

Beispiele unserer Handelsimmobilien für den neuen
GRR Future Retail Properties 1

Mit ihrem Green-Building-Konzept setzt die REWE Group auf grüne, ressourcenschonende Gebäude: energieeffizient, basierend auf ökologischen Baustoffen und zu 100 % mit Grünstrom betrieben.

Das große deutsche Handelsunternehmen verfolgt mit ökologischer Bauweise, der Nutzung von Photovoltaikanlagen und dem Einsatz natürlicher Kältemittel einen ganzheitlichen Klimaschutz-Ansatz.

Netto nutzt zielgerichtete Energiesparmaßnahmen und setzt auf nachhaltige, ressourcenschonende Neu- und Umbauten unter Einhaltung von DGNB Prüfstandards.

Warum Basic Retail?

Seit 1998 hat der Lebensmittel-Einzelhandel laut Angaben der GfK 71 % Umsatzwachstum verzeichnen und in Krisenzeiten noch Umsatz zulegen können. Im Jahr 2020 konnte der Umsatz deutlich überdurchschnittlich (+13 %) gesteigert werden. Das hohe Niveau wurde im Jahr 2021 gehalten und noch leicht verbessert.

Emittent des
GRR Future Retail Properties 1 Spezial-AIF:
Kurzporträt der GRR Group

  • Gegründet 2005
  • 100 % Fokus auf Lebensmittel-Einzelhandel
  • Eigenbestand der GRR AG: ca. 63 Objekte
  • GRR German Retail Funds: 4 erfolgreiche institutionelle Fonds seit 2012 (> 850 Mio. € Eigenkapital)
  • Individualmandate institutioneller Investoren (Aufträge in den Bereichen Asset & Property Management)
  • Großvermieter-Status bei allen bundesweiten LEH-Filialisten

Unser Fact Sheet zum
GRR Future Retail Properties 1

Jetzt downloaden und mehr erfahren.

Ihr Ansprechpartner

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen jederzeit mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Thomas Thein
Leiter Fund Advisory

+49 (911) 955 126 – 210
thomas.thein@grr-group.de

FAQ

Bei Immobilienfonds, die nach den ESG-Zielen investieren, handelt es sich um Anlagevehikel, welche nach Artikel 8 (ESG-Strategy) und Artikel 9 (ESG-Impact) der EU-Offenlegungsverordnung qualifizieren.
ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung). Fonds, die als ESG-Fonds beschrieben werden, berücksichtigen nachprüfbare ESG-Kriterien und bieten dadurch Informationen über die Kapitalanlagen, die sehr viel weiterreichend sind als die bislang üblichen Finanzkennzahlen. Dadurch wird eine Einstufung der Anlage nach Nachhaltigkeitsaspekten für den Investor ermöglicht.
Die Wirkung der Unternehmen wird anhand von Indikatoren ermittelt. Im Bereich der Umwelt werden u. a. Werte zur CO2-Emission und den Energieverbräuchen herangezogen. Im sozialen Themenfeld werden beispielsweise der Umgang mit den Mitarbeitern und die Einhaltung von Menschenrechten ermittelt. Der Umgang mit Korruption ist ein Kernthema der nachhaltigen Unternehmensführung.

In den GRR Future Retail Properties I kommen ausschließlich Immobilien aus den Kategorien Core und Core+. Diese Immobilien werden vor Ankauf anhand von mehr als 50 Kriterien hinsichtlich der Konformität mit den ESG-Investmentzielen überprüft. Der Prüfprozess unterliegt dabei der Kontrolle durch eine externe Ratinggesellschaft, die sich auf ESG-Ratings spezialisiert hat. Möglich ist der Ankauf von Immobilien, die gängigen ESG-Kriterien entsprechen oder diese sogar übertreffen. Dieses Rating wird auch nach Aufnahme in den ESG-Immobilienfonds jährlich in einem festen Turnus wiederholt und reevaluiert. Sollten die Immobilien die Kriterien nicht mehr erfüllen, so werden umgehend Maßnahmen ergriffen, damit diese Immobilien wieder den Anforderungen an ESG-Investments entsprechen.

Im Falle des nach Artikel 8 strukturierten GRR Future Retail Property I sind über 10 Ausschlusskriterien definiert, die sich sowohl auf den Nutzer des Objekts als auch auf die Immobilie selbst beziehen. Diese Kriterien führen dazu, dass entsprechende Objekte ausgeschlossen sind und nicht angekauft werden können. Beispiele für Ausschlusskriterien sind etwa Einzelhandelsflächen, in denen ausschließlich Alkohol verkauft wird, Geschäfte zum Verkauf von Waffen, Räume, die an politische Parteien vermietet werden, oder die in Fachmarktzentren teilweise als Nebenmieter anzutreffenden Spielotheken.

Der GRR Future Retail Properties I ist aufgelegt für institutionelle Investoren, wie Sparkassen, Banken, Pensionskassen, Versicherungen oder Versorgungswerke, die mit einer festgelegten ESG-Strategie investieren möchten. In den ersten Art. 8 Immobilienfonds der GRR Group kann ab einem Investitionsvolumen von zwei Mio. Euro investiert werden – ab zehn Mio. Euro erwerben Investierende automatisch einen Sitz im Anlageausschuss. Aus rechtlichen Gründen hat der GRR Future Retail Properties I eine unbegrenzte Laufzeit; der Business Case sieht von Auflage bis zur Veräußerung der Objekte eine Zeitspanne von ca. 15 Jahren vor.